Die Schweiz hat beschlossen, ein neues Datenschutzgesetz einzuführen, um die Sicherheit der Daten ihrer Bevölkerung zu verbessern. Ab dem 1. September 2023 müssen lokale Unternehmen sich den überarbeiteten Bestimmungen anpassen. In diesem Artikel wollen wir auf die Unterschiede zum DSGVO eingehen.

Schweizer Datenschutzgesetz vergleich zu DSGVO

In der Herbstsession 2020 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) verabschiedet, das die Verarbeitung persönlicher Daten verbessert und den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz neue Rechte gewährt. Diese wichtige Gesetzesänderung bringt auch einige Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Wir haben die wesentlichen Neuerungen bereits in einem Blog Artikel beleuchtet.

Am 1. September 2023 treten das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft.

Die Notwendigkeit dieses neuen Gesetzes ergibt sich aus der Tatsache, dass das ursprüngliche Bundesgesetz über den Datenschutz bereits aus dem Jahr 1992 stammt. Angesichts der Integration von Internet, Smartphones und sozialen Netzwerken sowie des wachsenden Interesses an Cloud-Diensten und dem Internet der Dinge ist eine umfassende Überarbeitung unerlässlich, um den Datenschutz der Bevölkerung angemessen an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.

Kompatibilität als Ziel

Ein weiteres wichtiges Anliegen des neuen Gesetzes ist die Kompatibilität mit dem EU-Recht, insbesondere mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ziel des revDSG ist es, den freien Datenverkehr mit der Europäischen Union aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass Schweizer Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Die Unternehmen, die sich bereits an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angepasst hatten, werden nur wenige Änderungen vorzunehmen haben. Der Verband SwissPrivacy.Law hat eine Vergleichstabelle zwischen dem revDSG und der EU-Verordnung publiziert. Diese kann hier im Original auf Französisch eingesehen werden. Wir haben diese aber auch übersetzt und hier gelangen Sie zur Übersetzung in Deutsch.

DSGVO hat auch Relevanz für Schweizer Unternehmen

Neben legislativen Fragen ist die DSGVO auch aufgrund ihres extraterritorialen Charakters für die Schweizer Rechtsordnung von Bedeutung. Art. 2 Abs. 3 DSGVO sieht nämlich vor, dass die Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten über betroffene Personen, die sich im Hoheitsgebiet der Europäischen Union befinden, durch einen für die Verarbeitung Verantwortlichen, der nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, Anwendung finden kann, insbesondere wenn die Verarbeitungstätigkeiten mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an diese Personen (Bst. a) oder mit der Überwachung des Verhaltens dieser Personen (Bst. b) verbunden sind.

Aus diesen Gründen erschien es swissprivacy.law erst recht notwendig, eine Vergleichstabelle zwischen dem nDSG und der DSGVO zu erstellen. Dieses Instrument soll Datenschutzpraktikerinnen und -praktikern bei der möglichen Einhaltung der einen oder anderen Gesetzgebung helfen, indem die bestehenden Unterschiede hervorgehoben werden. Ihr Ziel war es, den Vergleich didaktisch, aber vor allem interaktiv zu gestalten. So enthält jeder Artikel der DSGVO einen URL-Link, der auf das Amtsblatt der Europäischen Union verweist. Schließlich haben Sie auch die Erwägungsgründe des jeweiligen Artikels aufgenommen, da diese das Verständnis der Verordnung erheblich erleichtern.

Schweizer Datenschutzgesetz im Verleich zu DSGVO Tabelle

Disclaimer:

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und KMU Digitalisierung kann keine Rechtsberatung bieten. Bei Fragen zum Datenschutzgesetz und deren Anwendung, wenden Sie sich am besten an Ihre Rechtsabteilung oder an Lexdex. Hier erhalten Sie auch eine kostenlose Checkliste.

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